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Startseite Info-Center Fachartikel & Checklisten Forderungsmanagement Haushaltsentlastung durch externes Inkasso

Haushaltsentlastung durch externes Inkasso

Die schrittweise Umstellung von Kameralistik auf die doppelte Buchführung in Konten (Doppik) in den öffentlichen Haushalten bringt die wahren Vermögensverhältnisse ans Tageslicht. Damit ist der Weg frei, sinnvolle Konzepte zur Konsolidierung der leeren Kassen zu entwickeln. Neben Rückstellungen für Pensionszahlungen oder Kosten für Abschreibungen werden dank Doppik auch Vermögenswerte wie zum Beispiel Außenstände erfasst. In diesem Zusammenhang wird für Kreise und Gemeinden auch der Einsatz eines betriebswirtschaftlich optimierten Forderungsmanagement durch spezialisierte Dienstleister interessant, denn die Außenstände werden in vielen Fällen bislang nicht effektiv genug realisiert.

Dass es in diesem Bereich Verbesserungspotenzial gibt, zeigte zuletzt eine Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V., der seine 516 Mitgliedsunternehmen im Herbst 2005 unter anderem auch zum Forderungsmanagement der öffentlichen Hand befragte. Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache. 80 Prozent der befragten Unternehmen vergeben für das bisherige Forderungsmanagement der öffentlichen Hand die Noten Ausreichend oder Mangelhaft. Daher empfiehlt der Bundesverband in seinem 10-Punkte-Programm zur Verbesserung der Zahlungsmoral unter anderem auch eine Professionalisierung des Forderungsmanagements der öffentlichen Hand. Der Verband führt an, dass die öffentlichen Kassen pro Jahr unter anderem etwa 750 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen an allein erziehende Mütter auszahlen, weil die eigentlich zahlungsverpflichteten Väter dafür nicht aufkämen. Die Rückholquoten für diese Unterhaltsvorschüsse lägen je nach Bundesland bei lediglich 13 bis 21 Prozent.

Die Vorteile, die der Einsatz professioneller Inkasso-Dienstleister für Kommunen mit sich bringen würde, liegen offen auf der Hand:

  • Rationelle und sichere Arbeitsabläufe durch die moderne Informations- und Inkasso-Technologie der Dienstleister, gerade bei hohem Mahnaufkommen und einer Vielzahl von Forderungen
  • Effektivitätssteigerung durch professionelles Forderungsmanagement
  • Entlastung der Gemeindekassen gemäß den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Steigerung der Erfolgsquote durch spezialisierte Inkassomitarbeiter und zusätzlichen Informationen aus Datenbanken mit Konsumenten-Informationen
  • Kostenreduzierung durch erfolgsorientierte Vergütung
  • Entlastung der im kommunalen Betreibungswesen tätigen Mitarbeiter von Routineaufgaben

Rechtliche Einwände stehen dem Einsatz professioneller Dienstleister nicht im Wege, weil die Erbringung von Inkasso-Dienstleistungen für Kommunen nach den jeweiligen Gemeindeordnungen zulässig ist. So agiert zum Beispiel Creditreform seit längerem und in erheblichem Umfang als Partner der öffentlichen Hand und zieht erfolgreich offene Forderungen ein – unter strenger Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Im Bereich zivilrechtlicher Ansprüche, etwa einer Stadtwerke GmbH oder Forderungen aus den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Gas, Wasser und Abwasser, unterscheidet sich die Inkassotätigkeit für den Dienstleister nicht vom Forderungseinzug in der freien Wirtschaft. Anders verhält es sich bei öffentlich-rechtlichen Forderungen. Hier sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausschließlich den Kommunen vorbehalten. Inkasso-Dienstleister können deshalb nur als so genannte Verwaltungshelfer unterstützend tätig werden. In dieser Eigenschaft kann Creditreform zum Beispiel schriftlich mahnen, Telefoninkasso betreiben, Adressen recherchieren, Negativüberprüfungen durchführen und Schuldner überwachen, damit Forderungen nicht verjähren. Werden zusätzlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erforderlich, wird der Vorgang zurück an die Kommune gegeben. In jeder Phase der Inkassotätigkeit ist die Wahrung der Datenschutzbestimmungen gewährleistet. Dazu kann die Kommune die beteiligten Inkasso-Mitarbeiter zusätzlich auch persönliche Datenschutzerklärungen unterschreiben lassen.

Angesichts der je nach Bundesland und Region unterschiedlichen kommunalen Voraussetzungen erfordert das Forderungsmanagement für die öffentliche Hand viel Sach- und Detailkenntnisse auf Seiten der Inkasso-Dienstleister. Creditreform profitiert dabei durch seine dezentrale Struktur mit bundesweit 130 Geschäftsstellen. Dadurch sind die Inkasso-Mitarbeiter der einzelnen Geschäftsstellen mit den jeweiligen kommunalen Gegebenheiten vertraut und können mit ihrem effektiven Forderungsmanagement zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte beitragen.

Zum Autor

Volker Ulbricht ist Geschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform e. V.



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