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Startseite News & Termine Creditreform News Online-Archiv Archiv 2008 Creditreform befürchtet Informationsverlust duch BilMoG-Entwurf

Publizitätswelle in Deutschland

Aber: Creditreform befürchtet Informationsverlust durch BilMoG-Entwurf

Neuss, 03.06.2008

Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat in der deutschen Unternehmenslandschaft eine Publizitätswelle ausgelöst. Seit 2007 müssen die Jahresabschlüsse aller Unternehmen der Rechtsformen AG, GmbH und GmbH & Co. KG sowie Genossenschaften für das Jahr 2006 im Internet einsehbar sein – zentral im elektronischen Bundesanzeiger. Nach einer einjährigen Übergangszeit bis zum 31.12.2007 setzt das Bundesamt für Justiz die mit dem EHUG verbundene Sanktionsandrohung inzwischen um und verschickt Ordnungsgeldbescheide an Unternehmen, die ihrer Offenlegungspflicht bisher nicht nachgekommen sind.

Das Ende der Übergangszeit und die damit drohenden Ordnungsgelder haben zu einem Ansturm auf den elektronischen Bundesanzeiger geführt. So haben nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2007 rund 500.000 Unternehmen ihre Jahresabschlüsse für das Jahr 2006 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2008 sind bisher weitere 300.000 Unternehmen diesem Beispiel gefolgt.

Die Publizitätswelle und die damit verbundene Online-Verfügbarkeit hunderttausender Jahresabschlüsse deutscher Unternehmen wirken sich auch positiv auf die Recherchemöglichkeiten für die Creditreform Wirtschaftsauskünfte aus. So bietet das elektronische Handelsregister den bundesweit mehr als 1.000 Rechercheuren jetzt online die Möglichkeit, Bilanzdaten zentral abzurufen und für die Bonitätsbewertung nutzbar zu machen. Vor der Online-Verfügbarkeit dieser Daten durch das EHUG wurden die Bilanzdaten in zum Teil zeitaufwändiger Recherche unter anderem direkt bei den Unternehmen abgefragt. Das wird in Zukunft – die Fortdauer der Publizitätswelle vorausgesetzt – bei immer weniger Unternehmen erforderlich sein.

Weniger Informationen durch BilMoG?

Kleine und mittlere Unternehmen sollen durch den von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) von ihren zahlreichen Publizitäts- und Berichtspflichten entlastet werden. Das Gesetz sieht unter anderem vor, Personengesellschaften und Kaufleute (OHG und GbR) von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten zu befreien, wenn sie im Jahr weniger als 50.000 Euro Gewinn oder weniger als 500.000 Euro Umsatz haben. Darüber hinaus soll bei Kapitalgesellschaften großzügiger definiert werden, was ein kleines, mittelgroßes oder großes Unternehmen ist.

Aus Sicht von Creditreform dürften sich die Kostenentlastungen für die mittelständische Wirtschaft infolge der angestrebten Änderungen des Bilanzrechts allerdings in engen Grenzen halten. Schwerer wiegt dagegen aus Gläubiger- und Transparenzgesichtspunkten der zu vermutende Informationsverlust. Wichtige Daten zur Beurteilung der Bonität der betroffenen Unternehmen werden durch den aktuellen BilMoG-Entwurf nicht mehr zur Verfügung stehen.

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